Aktuelles

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    Rechnungsauflage Regionale Feuerwehr Geissberg
    Mitteilung vom

    Die Jahresrechnung 2024 des Gemeindeverbands Regionale Feuerwehr Geissberg liegt vom 23. April 2025 bis 8. Mai 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Allfällige Einwendungen gegen die Rechnung sind dem Gemeinderat innerhalb der Auflagefrist schriftlich mitzuteilen.

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    Mitteilungsblatt 8/2025 vom 22. April 2025
    Mitteilung vom
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    Hundesteuer 2025
    Mitteilung vom

    Im Mai 2025 wird den Hundehalterinnen und Hundehaltern die Hundesteuer 2025 in Rechnung gestellt. Die Rechnungen werden aufgrund der Meldungen im Vorjahr sowie des AMICUS-Registers ausgestellt. Um falsche Rechnungen zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Einträge bei www.amicus.ch zu kontrollieren und die Gemeindekanzlei Rüfenach bis Ende April 2025 über allfällige Änderungen (Halterwechsel, neue Hunde etc.) zu informieren.
    Die Hundesteuer beträgt CHF 120.00 pro Hund und ist obligatorisch für Hunde im Alter ab 3 Monaten.

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    Grabräumung auf dem Friedhof Rein
    Mitteilung vom

    Die vorgeschriebene Grabesruhe von mindestens 25 Jahren ist auf verschiedenen Grabfeldern abgelaufen. Dies betrifft folgende Gräber aus den Jahren 1996 - 2000: 

    • Erdbestattungen Nr. 1103 — Nr. 1126

    • Urnengräber Nr. 500 — Nr. 550

    Gemäss Art. 16 des Bestattungs- und Friedhofreglements des Friedhofes Rein werden die Angehörigen auf diese Grabräumung aufmerksam gemacht und gebeten, für die Abräumung von Grabmälern, Pflanzen usw. bis spätestens 30.09.2025 besorgt zu sein. Die Arbeiten zur Abräumung beginnen nach dieser Frist. Sollten dann noch Grabmäler, Pflanzen usw. vorhanden sein, erfolgt die Beseitigung durch das beauftragte Unternehmen. Ein Entschädigungsanspruch kann nicht geltend gemacht werden. 

    Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich laut Art. 14 Abs. 2 des Reglements die Dauer der Grabesruhe nach der ersten Bestattung richtet. Allfällige später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss. Es gilt auch zu beachten, dass die Gräber nur oberflächlich aufgehoben werden. Die Überreste der Verstorbenen oder Urnen bleiben unberührt in der Erde.

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    Baugesuch von Dorothea & Kevin Huber
    Mitteilung vom

    Bauherr

    Dorothea & Kevin Huber

    Bauobjekt:

    Erstellung Sichtschutzzaun, Erweiterung Abstellraum, Erstellung Pergola

    Parzelle

    Nr. 24, Brüelweg 14

    Zone

    WG3

    Zustimmung

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    Beschreibung

    Das Baugesuch liegt vom 4. April 2025 bis 4. Mai 2025 in der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Rüfenach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Frist kann nicht verlängert werden.

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    Mitteilungsblatt 7/2025 vom 4. April 2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt 6/2025 vom 21. März 2025
    Mitteilung vom
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    BNO - Infoveranstaltung vom 12. März 2025
    Mitteilung vom

    Die nebenstehende Präsentation der Informationsveranstaltung vom 12. März 2025 ist nicht Bestandteil der zweiten öffentlichen Auflage.

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    Mitteilungsblatt 5/2025 vom 7. März 2025
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt 4/2025 vom 21. Februar 2025
    Mitteilung vom