Gemeindeprojekte

Die nebenstehende Präsentation der BNO-Informationsveranstaltung vom 12.03.2025 ist nicht Bestandteil der zweiten öffentlichen Auflage.

BNO - Infoveranstaltung vom 12. März 2025
Mitteilung vom

Die nebenstehende Präsentation der Informationsveranstaltung vom 12. März 2025 ist nicht Bestandteil der zweiten öffentlichen Auflage.

BNO - Infoveranstaltung vom 30. November 2023
Kiesabbau Breiti
Mitteilung vom
Bohrungen im Gebiet Breiti

Im Gebiet Breiti wurden im Juli 2022 Bohrungen durchgeführt, um festzustellen, ob sich dieser Standort als Kiesabbaugebiet eignet.
Das Gebiet Breiti ist im Rohstoffversorgungskonzept des Kantons Aargau für Kiesabbau vorgesehen. Damit die Kiesmächtigkeit und die Lage des Grundwasserspiegels bestimmt werden können, sind ab Montag, 04. Juli 2022 Bohrungen vorgenommen worden (Phase 1 drei Bohrungen). Dieser erste Schritt in der Planung war notwendig, um den Standort generell zur Eignung eines Kiesabbauprojektes zu prüfen und im kantonalen Richtplan festzusetzen.
In den nachfolgenden Verfahren wird die Bevölkerung frühzeitig über den aktuellen Projektstand informiert und miteinbezogen.

Revision Bau- und Nutzungsordnung
Mitteilung vom
Revision Bau- und Nutzungsordnung

Die Gemeinde Rüfenach revidiert die Bau- und Nutzungsordnungen sowie die dazugehörenden Bauzonen- und Kulturlandpläne. Seit dem Start der Revision wurden diverse Themen behandelt und in die Planungsdokumente übernommen. Die Arbeiten wurden durch eine Planungskommission begleitet. Die revidierten Planungsinstrumente wie der Bauzonenplan, der Kulturlandplan und die Bau- und Nutzungsordnung liegen im Entwurf vor. Am Donnerstag, 1. Juli 2021 fand eine Informationsveranstaltung statt.

Im Rahmen der Mitwirkung lagen die Entwürfe des Bauzonenplans, des Kulturlandplans, des Änderungsplanes und der Bau- und Nutzungsordnung vom 5. Juli 2021 bis 23. August 2021, öffentlich auf. 

Die Eingaben werdennun von der Planungskommission mit den Fachplanern geprüft. Der Gemeinderat entscheidet über deren Berücksichtigung in der Planungsvorlage. Gegen diesen Entscheid besteht kein Rechtsmittel. Einsprachen sind während der öffentlichen Auflage, welche nach der Vorprüfung der Planungsdokumente durch das kantonale Departement Bau Verkehr und Umwelt stattfinden wird, möglich.

Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei.